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   BayObLG, 18.03.1970 - BReg. 2 Z 36/69   

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BayObLG, 18.03.1970 - BReg. 2 Z 36/69 (https://dejure.org/1970,1520)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1970 - BReg. 2 Z 36/69 (https://dejure.org/1970,1520)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1970 - BReg. 2 Z 36/69 (https://dejure.org/1970,1520)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1550
  • VersR 1970, 867
  • BayObLGZ 1970, 65
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Die Verwalterin ist nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozeßstandschaft befugt, Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen von § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG im eigenen Namen geltend zu machen und Zahlung an sich zu verlangen (vgl. BGHZ 73, 302, 306; BayObLGZ 1969, 209, 212 f; 1970, 65, 69; 1971, 313, 316; 1975, 233, 237 f; 1986, 128, 129; Weitnauer, WEG 6. Aufl. § 27 Rdn. 6 a; Palandt/Bassenge, BGB 47. Aufl. § 27 WEG Anm. 3 e).
  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Ein solcher Anspruch kann nur dann gemäß § 43 WEG zur Entscheidung des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit gestellt werden, wenn seine Grundlage die aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sich ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sind (BayObLGZ 1970, 65/68; Palandt/Degenhart BGB 30. Aufl. WEG § 43 Anm. I 1 a; Staudinger/Ring BGB 11. Aufl. WEG § 43 Rdnrn. 5, 6).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ergibt sich diese Befugnis zwar nicht aus § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG , wohl aber aus den Grundsätzen der gewillkürten Prozeß-(Verfahrens-)standschaft (BayObLGZ 1969, 209/211 ff; 1970, 65/69; Palandt/Degenhart a.a.O. § 27 Anm. 3; Diester Rpfleger 1970, 55/56).

    Die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer stellen sich als ein besonderes Schuldverhältnis dar (BayObLGZ 1970, 65/68; BGB-RGRK/Pritsch 11. Aufl. VI. Band WEG § 10 Anm. 12; Weitnauer/Wirths a.a.O. § 10 Rdnr. 8).

    Hierzu zählen nicht nur die jedem schuldrechtlichen Verhältnis innewohnenden allgemeinen Pflichten, sondern vor allem die in einem freiwillig eingegangenen Gemeinschaftsverhältnis bestehenden besonderen Schutz- und Treuepflichten, die von jedem Gemeinschafter gegenüber der Gemeinschaft beachtet werden müssen (BayObLGZ 1970, 65/68; Weitnauer/Wirths a.a.O. § 10 Rdnr. 8).

    Die Zuordnung des Verfahrens nach § 43 WEG zu den sogenannten echten Streitverfahren im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit befreit das Gericht nicht von seiner Amtsermittlungspflicht, wenn die Beteiligten durch ihr Vorbringen und durch Angabe der ihnen bekannten Beweismittel dem Gericht Anhaltspunkte dafür liefern, in welcher Richtung es seine Ermittlungstätigkeit ansetzen kann (BayObLGZ 1970, 65/77; Keidel FGG 9. Aufl. § 12 Rdnr. 109).

  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 222/90

    Zuständigkeit der Gerichte im FGG -(Wohnungseigentums-)Verfahren bei Ansprüchen

    Ausschlaggebend für die Zuständigkeit des Gerichts ist nicht die jeweilige Rechtsgrundlage, aus der die Ansprüche hergeleitet werden, sondern allein der Umstand, ob das von einem Wohnungseigentümer in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit eine Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis de Wohnungseigentümer erwachsen ist (BGHZ 59, 58, 62; BayObLG NJW 1970, 1550, 1551; vgl. auch BGHZ 106, 34, 38 ff) [BGH 24.11.1988 - V ZB 11/88].

    b) Wegen dieses weiten Normzwecks des § 43 WEG ist die funktionelle Zuständigkeit des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit regelmäßig auch dann gegeben, wenn ein Wohnungseigentümer einen anderen Beteiligten, wie hier, aus unerlaubter Handlung auf Schadensersatz in Anspruch nimmt (BGHZ 59, 58, 63; BayObLG NJW 1970, 1550, 1551; OLG Düsseldorf JMBl.NW 1972, 69; KG NJW-RR 1988, 586; Weitnauer, WEG 7. Aufl., § 43 Rdn. 4 a; Bärmann/Pick/Merle = aaO § 43 Rdn. 21).

    Erforderlich ist in solchem Fall nur, daß die Schadensersatzforderung auf ein Verhalten des in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers gestützt wird, das sich als Verletzung seiner sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergebenden Pflichten gegenüber dem Schadensersatz verlangenden Beteiligten darstellt (BayObLG NJW 1970, 1550, 1551, Augustin = aaO Rdn. 13).

  • KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02

    Haftung des Teileigentümers für mangelhafte Abluftanlage in der Gaststätte seines

    Der Wohnungs- oder Teileigentümer haftet für seinen Mieter oder Pächter nach § 278 BGB (BayObLGZ 1970, 65 = …
  • OLG Hamm, 05.09.1995 - 15 W 370/94

    Vermietung von Teileigentum einer Wohnungseigentumsanlage an einen Gastronomen;

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  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Für Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander wird deshalb verbreitet angenommen, daß im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG auch Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können, die auf die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis gestützt werden, selbst wenn daneben eine Haftung aus unerlaubter Handlung in Betracht kommt (vgl. etwa BayObLG NJW 1970, 1550, 1551 mit Nachweisen).
  • BayObLG, 15.11.2001 - 3Z BR 175/00

    Erneutes Spruchstellenverfahren bei Ersatz des Gewinnabführungsvertrages durch

    Ziel dieser entsprechenden Anwendung ist es, aus Gründen der Prozessökonomie, der Rechtssicherheit und des sachgerechten Rechtsschutzes Personen die Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren zu eröffnen, die mangels materieller Beteiligung oder wegen einer gesetzlichen Beschränkung des Kreises der Beteiligten nicht selbst unmittelbar am Verfahren beteiligt sein können, gleichwohl aber ein rechtliches Interesse am Verfahrensausgang haben (BayObLGZ 1970, 65/70; Bassenge/Herbst aaO; vgl. auch Habscheid Freiwillige Gerichtsbarkeit 7. Aufl. § 16 11).
  • OLG Hamm, 29.09.1992 - 15 W 199/92

    Erforderlichkeit der schriftlichen Zustimmung des Verwalters bei der Veräußerung

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  • AG Frankfurt/Main, 23.12.1993 - 65 UR II 191-93

    Haftung des Vermieters für vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch die Mieter;

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  • BGH, 22.02.1994 - BLw 74/93

    Zulässigkeit der Streitverkündung im Verfahren nach dem LwAnpG

    Es handelt sich im vorliegenden Fall jedoch um ein sogenanntes echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. Senatsbeschl. aaO, S. 88; Beschl. v. 9. Juni 1993, BLw 44/92, AgrarR 1993, 260, 261), in dessen Rahmen sowohl Streitverkündung als auch Beitritt in entsprechender Anwendung der zivilprozessualen Vorschriften (§§ 72 ff ZPO) zulässig sind (BGHZ 38, 110, 111; vgl. auch BayObLG NJW 1970, 1550, 1552 f.; NJW-RR 1987, 1423; OLG Hamm. NJW-RR 1991, 1092, 1093 je m.w.N.; Bassenge/Herbst, FGG, 6. Aufl., Einleitung II 2 b; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 13. Aufl., vor §§ 8 bis 18 Rdn. 3 bis 4 und § 12 Rdn. 198; Jansen, FGG, 2. Aufl., vor §§ 8 bis 18 Rdn. 66).
  • OLG Schleswig, 25.08.1999 - 2 W 98/99

    Beteiligungsmöglichkeit an Verfahren über Ausgleichsanspruch gemäß § 15 UmwG im

  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf;

  • BayObLG, 17.07.1972 - BReg. 2 Z 16/72

    Erhebung einer Sonderumlage; Recht des Verwalters auf Einsichtnahme in die

  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

  • BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 73/87

    Zulässigkeit; Streitverkündung; Nebenintervention; Mieter; Eigentumswohnung;

  • KG, 11.09.1987 - 24 W 2634/87

    Anspruch auf Unterlassen psychischer Beeinträchtigungen gegen andere

  • BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79

    Schenkung von Wohnungseigentum an Minderjährigen als lediglich rechtlicher

  • BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70

    Zur Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung bei dem die

  • BayObLG, 13.03.1974 - BReg. 2 Z 12/74

    Antrag auf Eintragung einer Vormerkung ins Wohnungsgrundbuch; Aufhebung und

  • BayObLG, 19.03.1992 - 2Z BR 16/92
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